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Anderer Begriff für Fracht(gut).
Als chaotische Lagerung bezeichnet man eine Lagerordnung, binnen der die Güter keine feste Lageradresse besitzen, stattdessen jeweils auf dem für sie günstigsten Platz abgestellt werden.
Die chaotische Lagerung wird genauso als variable oder freie Lagerordnung bezeichnet.
Die Charge kennzeichnet getrennte Bestandsführung und/ oder Lagerung eines Materials oder Fertigprodukts, von zusätzlichen Teilmengen desselben Materials oder Fertigprodukts.
Die Charge wird überwiegend gekennzeichnet und verwaltet vonseiten eine Chargen-Identifikations-Nummer.
In der Prozessindustrie wird die Charge gleichfalls für die Bezeichnung eines Fertigungsloses verwendet.
Die Chargenfertigung ist eine Sonderform der Serienfertigung oder der Sortenfertigung, innerhalb der qualitative Unterschiede nebst andersartigen Fertigungslosen produktionsbedingt obligatorisch sind.
Eine Charge ist innerhalb alledem eine zusammen (z.B. in einem Schmelz- oder Brennofen) produzierte Menge. Trotz gleicher Fertigungsabläufe kommt es
durch wechselnde Produktionsbedingungen zu ungewollten Produktionsdifferenzierungen (Stahl-/ Chemieindustrie: Lacke).
Bei der Verwaltung und Produktion von Lebensmitteln, Medikamenten und in der Automobilbranche (Dotnummern), ist eine nahtlose Chargenrückverfolgung nötig. Dies umfasst die Verwaltung und Nachvollziehbarkeit jeglicher unabhängigen Charge und hierdurch deren durchgängige und eindeutige Dokumentation und Identifikation in allen Bereichen des Lagers.
CMR bezeichnet ein internationales Abkommen über weltumspannende Transporte, die auf dem Landweg durchgeführt werden. CMR ist eine Abkürzung für „Convention relative au contrat de transport multinational de marchandises par route“, auf Deutsch: Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr. Das Abkommen steuert Auftragsvergabe und –abwicklung, Haftung während Verzug sowohl innerhalb Verlust oder Beschädigung des Transportgutes. Das Vertragswerk beinhaltet unter anderem Vorschriften bezogen auf Reklamationen und den Fall von aufeinanderfolgenden Frachtführern.
Ist ein Sachverhalt von Seiten die CMR nicht genügend geregelt, gilt ergänzend das nationale Recht. Das Übereinkommen ist bloß für die Verladung von Straßenfahrzeugen bestimmt. Container oder Wechselaufbauten gelten selber genommen nicht als Fahrzeuge im Sinne der CMR. Für derlei multinationale Transporte wird ein standardisierter CMR-Frachtbrief ausgestellt.
Historie
Das Abkommen kam 1956 unter Federführung der UNO zustande. Es wurde anfangs von zehn Staaten unterschrieben. Die CMR-Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Jugoslawien.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Abkommen 1961 ratifiziert, in der DDR 1974. Unterdessen haben sich sämtliche europäischen Staaten verbunden, obendrein zwei afrikanische Länder (Marokko und Tunesien) wie ebenso etliche Staaten in Zentralasien und dem mittleren Osten.
Der Begriff
Der Begriff CMR bezeichnet wahrhaftig das Abkommen selbständig, wird allerdings in der Praxis viele Male (fälschlicherweise) verwendet für den CMR-Frachtbrief. Dieses standardisierte Formular ist wahrhaftig ausschließlich vorgeschrieben im Zuge grenzüberschreitenden Transporten, wenn (mindestens) das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist. Im Transportalltag wird es trotz alledem ebenfalls im Zuge nationalen Transporten größtenteils verwendet.
Halterung für Coils auf dem LKW.
Aus dem Lateinischen continere = zusammenhalten, enthalten; bezeichnet überwiegend genormte Großraumbehälter für den Transport und die Aufbewahrung von Gütern.
Containerlogistik fasst sämtliche Vorgänge gemeinsam, die sich mit der Verwaltung von Containern befassen. Demzufolge ummantelt der Begriff Containerlogistik sämtliche Handlungen von der Zurverfügungstellung und Wartung der Container, über die Lagerung, den Transport bis hin zur genauen Nachverfolgbarkeit.
Containertransport bedeutet die Container können inmitten verschiedenartigen Transportmitteln schwankt werden. Die sogenannten ISO-Container sind für Schiffe, Schienen und Straßenfahrzeuge dialogfähig.
Cross-Docking (nach Vahlen) ist ein Programm zur effizienten Abwicklung von Umschlagvorgängen in Distributionszentren.
Ziel ist es, mittels eine enge informatorische Verknüpfung nebst Versender und Empfänger bereits am Versandort eine zeit- und bedarfsgenaue, empfängerspezifische Kommissionierung vorzunehmen, die es realisiert, Sendungen ohne andere Manipulationen vom Wareneingang problemlos in den Warenausgang weiterzuleiten (cross docking). Mit Hilfe Cross-Docking entfallen physische Einlagerungs- oder Auslagerungsprozesse ebenso eine Verbuchung der Lagerbewegung im Distributionszentrum.
Cross-Docking (nach Gabler): Deswegen der mit zeitgemäßen Supply Chain Management und ECR-Ideen verknüpften Veränderungen der Auftragsgrößen und dadurch der Logistikobjekte in der Handelslogistik, bekommen die logistischen Knoten in den Distributionssystemen der Konsumgüterwirtschaft und des Handels moderne Ausrichtungen. Zu den durchschnittlichen, auf Großlieferungen ausgelegten Aufgaben Bestandsmanagement, Lagerhaltung und Kommissionierung kommen verstärkt die aus der Dienstleistungswirtschaft prominenten Umschlagsprozesse für Klein- und Kleinstsendungen hinzu.
Die Summe der anfallenden Umschlagsprozesse und deren Ausführungen wird unter dem Schlagwort Cross-Docking oder Transshipment zusammengefasst. Als Hauptunterscheidungskriterien zu der traditionellen Eigenschaft der Distributionszentren wird während alledem der Umschlag von Sendungen – vorwiegend Fertiggüter auf Paletten – unter Umgehung der Lagerhaltung angeführt (Kernidee des Cross-Docking). Die Spannweite des Cross-Docking-Begriffs langt vom „Aufbrechen“ von Ganzladungen in Einzelpaletten bis hin zur „Kommissionierung“ von Waren auf Grundlage von Verpackungseinheiten.
Allen Verständnissen vereint ist die Beschleunigung des Durchflusses und die Vermeidung von Lagerkontakten. Die dahinter stehende Idee ist die Neuorganisation der Versorgungskette Markenartikelhersteller – Geschäftsverkehr: Die Bestellungen der Handelsoutlets werden konsolidiert, bis Ganzladungen (LKW oder Bahn) erreicht sind. Diese Ganzladungen werden darauf folgend auf die Cross-Docking-Station oder den Transshipment-Punkt bezogen. Dort geschieht in einer zweiten Stufe die Aufbrechung der Gesamtladung auf die Bedarfe des getrennten Empfängers (Handelsoutlets).